Nachbericht zur NKWS-Fachkonferenz vom 11. April 2025
„Die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie in der 21. Legislaturperiode – nächste Schritte zur Umsetzung“
Am 11. April 2025 nahmen über 400 Teilnehmende aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Verwaltung an der Fachkonferenz zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) unter der Schirmherrschaft des Bundesumweltministeriums (BMUV) teil, davon rund 150 Personen vor Ort im Tagungszentrum im Haus der Bundespressekonferenz und ca. 300 über den Online-Livestream.
Im Fokus der Veranstaltung standen Perspektiven auf die NKWS und nächste Schritte, die aus Sicht von Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Verwaltung sowie von Mitgliedern des Deutschen Bundestages als erforderlich auf dem Weg zu einer wettbewerbsfähigen Kreislaufwirtschaft in Deutschland betrachtet werden. Darüber hinaus wurde diskutiert, welchen Beitrag verschiedene Ressorts der Bundesregierung in der Zusammenarbeit für die Umsetzung der NKWS leisten können.

In der ersten Session „Die Umsetzung der NKWS – Perspektiven aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Verwaltung“ stellten das BMUV und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) im Rahmen einleitender Impulsvorträge ihre Perspektiven auf nächste Schritte und Maßnahmen vor.
Dr. Susanne Lottermoser, Abteilungsleitung T „Transformation – Digitalisierung, Circular Economy, Klimaanpassung“ des BMUV betonte, dass die anstehende Umsetzung der NKWS im engen Schulterschluss mit zentralen Akteuren fortgeführt werden soll. Dabei gibt der seit wenigen Tagen vorliegende Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD den Auftrag, die Umsetzung der NKWS kurzfristig voranzutreiben. Er biete einen guten Ausgangspunkt für die weiteren Aktivitäten, die es jetzt im Detail zu erarbeiten gelte. Um die positiven Effekte einer zirkulären Wirtschaft im Hinblick auf Ressourcen- und Klimaschutzpotenziale voll ausschöpfen zu können, seien aus Sicht des BMUV drei zentrale Aspekte entscheidend: Erstens der klare politische Wille, die bereits beschlossenen Maßnahmen wirksam und zeitnah umzusetzen – insbesondere in Schlüsselbereichen wie einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung und der verstärkten Nutzung von Sekundärrohstoffen. Zweitens die gemeinsame Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie über eine zentrale Plattform, die als Forum insbesondere für die Initiierung gemeinsamer Projekte sowie freiwilliger Branchenabkommen dienen soll. Drittens die strategische Förderung relevanter Zukunftsbereiche und Schlüsseltechnologien, um Innovationen in der Kreislaufwirtschaft gezielt voranzutreiben.
Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDI, unterstrich in seinem Beitrag die Notwendigkeit, realistische Ziele und Maßnahmen zu definieren sowie eine übergreifende, langfristig angelegte Vorgehensweise zu etablieren, ähnlich wie bei den Klimaschutzzielen. Zudem machte er deutlich, dass deutsche Unternehmen in einer Transformation zu einer Kreislaufwirtschaft Chancen auf neue Märkte und Arbeitsplätze sehen. „Womit müssen wir anfangen, was ist wichtig für die Skalierung? Diese Fragen müssen wir uns jetzt stellen“, so Lösch. Er betonte, dass der Erfolg nur dann gewährleistet sei, wenn die neue Bundesregierung das Thema Kreislaufwirtschaft strategisch vorantreibe – insbesondere durch die öffentliche Beschaffung und übergreifende Maßnahmen in allen relevanten Bereichen.
Er stellte klar, dass Zirkularität nicht als Selbstzweck verstanden werden dürfe. Es sei ein umfassendes wirtschaftliches und gesellschaftliches Thema, das als strategische Querschnittsaufgabe in Politik und Wirtschaft integriert werden müsse. Der BDI zeigte sich sehr positiv gegenüber der geplanten Plattform zur Förderung der Kreislaufwirtschaft, hob jedoch hervor, dass für deren erfolgreiche Umsetzung sowohl die Bereitstellung entsprechender Mittel als auch eine sinnvolle Zusammensetzung der Akteure entscheidend seien. „Wir brauchen eine ressortübergreifende Governance“, so Lösch abschließend.
Ein weiterer Impulsvortrag aus dem Umwelt- und Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) ergänzte die Perspektive um wichtige Fragen der Fokussierung sowie der praktischen Umsetzung der NKWS und gab zudem einen Einblick in die laufenden Prozesse zur Erarbeitung einer nordrhein-westfälischen Kreislaufwirtschaftsstrategie. Viktor Haase, Staatssekretär im MUNV, betonte, dass Kreislaufwirtschaft als legislaturübergreifendes Projekt gedacht werden müsse, um eine langfristige Kontinuität bei den großen Linien der Strategie zu gewährleisten.
„Wir freuen uns darauf, die Umsetzung einer nordrhein-westfälischen Kreislaufwirtschaftsstrategie komplementär zur und aufbauend auf der NKWS zu organisieren“, so Haase. Dabei sei der politische Rahmen mit klaren Zielen von zentraler Bedeutung. Ein weiterer wichtiger Aspekt sei jedoch ebenfalls die Frage der Finanzierung. Hierzu müssten neue Finanzierungsansätze wie der Klima- und Transformationsfonds oder auch Fonds auf EU-Ebene geprüft werden. „Bund und Länder müssen gemeinsam in Europa vorstellig werden, um die notwendigen finanziellen Mittel zu sichern“, sagte Haase.
Darüber hinaus hob er die Notwendigkeit hervor, den rechtlichen Rahmen weiterzuentwickeln. Es müsse geprüft werden, ob das bisherige Abfallrecht noch den Herausforderungen der Zukunft gewachsen sei: „Ist unser Rechtssystem ‚Circular Economy-ready‘?“ In diesem Zusammenhang betonte Staatssekretär Haase, dass mehr Experimentierklauseln und rechtliche Flexibilität erforderlich seien, um zukunftsfähige Regelungen entwickeln zu können. „Wir müssen in der Lage sein, auch neue rechtliche Wege zu beschreiten und viel auszuprobieren, um die Kreislaufwirtschaft effektiv umzusetzen.“
In der anschließenden Panel-Diskussion wurde deutlich, dass neben unterstützenden politischen Rahmenbedingungen auch die Initiative und Mitwirkung gesellschaftlicher Akteure entscheidend sind, um die Umsetzung der NKWS erfolgreich voranzutreiben. Zusammenarbeit und Austausch wurden als unverzichtbar hervorgehoben, um nicht nur die Umsetzung der NKWS zu begleiten, sondern diese auch gezielt mit Lösungsansätzen zu fördern, die einen Mehrwert für verschiedene gesellschaftliche Akteure bieten. Moderiert wurde das Gespräch von Naemi Denz, Geschäftsführerin der Sutco Recycling Technik GmbH.
Anja Siegesmund, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE), hob hervor, dass das Thema Rohstoffsouveränität als „gemeinsames, europäisches Projekt“ angegangen werden müsse. Eine Strategie allein sei nicht ausreichend, um die Kreislaufwirtschaft zu etablieren. Sie betonte, dass der Einsatz von Recycling-Baustoffen von Anfang an zur Regel werden müsse, insbesondere bei großen Infrastruktursanierungen. Mit Blick auf die Wahrnehmung von Sekundärrohstoffen schlug Siegesmund vor, den Begriff „Recyclingrohstoffe“ zu verwenden, um eine wertschätzendere Haltung gegenüber diesen Materialien zu fördern.
Florian Schöne, Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzrings (DNR), führte aus, dass insbesondere vier Themen von zentraler Bedeutung sind: Vermeidung, Langlebigkeit, Wiederverwendung und Reparaturfähigkeit. Diese, so Schöne, seien schwerer zu adressieren, da sie oft keine sofort umsetzbaren Business Cases bieten. Dennoch müsse die Kreislaufwirtschaft diese Herausforderungen annehmen, um den Ressourcenverbrauch langfristig zu senken. Darüber hinaus sprach Schöne sich für eine rechtliche Verankerung der Kreislaufwirtschaft aus, etwa durch ein Ressourcenschutzgesetz, das verbindliche Maßnahmen zur Ressourcenschonung festlegt.
Dr. Johannes Simböck, Bereichskoordinator für die Transformation des Wirtschaftsstandorts bei der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (acatech), unterstrich, dass die Digitalisierung ein unverzichtbares Element für die Kreislaufwirtschaft darstelle. Es sei notwendig, Datenräume und digitale Produktpässe besser miteinander zu verknüpfen, um zirkuläre Geschäftsmodelle zu fördern. Für die Schaffung eines fairen Wettbewerbsumfelds sei eine stärkere Standardisierung und Normierung erforderlich, betonte Simböck, da dies wettbewerbsfähige Geschäftsmodelle begünstige. Der Fokus müsse auf neuen Technologien und Ressourcen liegen, um eine zukunftsfähige Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen. Er wies darauf hin, dass es notwendig sei, mit den relevanten Stakeholdern die benötigten Daten zu identifizieren und diese dann in digitalen Berichtspflichten zusammenzuführen, um eine effektive Umsetzung der Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen.
Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDI, wies darauf hin, dass die Themen Kunst- und Baustoffe sowie Elektroschrott schnell und umfassend angegangen werden müssten. Es dürfe nicht länger toleriert werden, dass Sekundärrohstoffe als minderwertig betrachtet werden. Stattdessen müsse die Kreislaufwirtschaft so gestaltet werden, dass Sekundär- und Primärrohstoffe gleichwertig behandelt werden. Lösch betonte, dass es für eine erfolgreiche Umsetzung der Kreislaufwirtschaft notwendig sei, Business Cases zu entwickeln, die auch Investoren ansprechen und durch klare gesetzliche Regelungen sowie Finanzierungen unterstützt werden.
Florian Schöne schlug vor, mit den „Frontrunnern“ und ausgewählten Produktgruppen zu beginnen, um erste konkrete Fortschritte zu erzielen. Ein interministerieller Ausschuss könne helfen, um die Zusammenarbeit der Ressorts weiter zu vertiefen und die Kreislaufwirtschaft umfassend voranzutreiben. Schöne forderte zudem eine starke politische Steuerung, Regulierung, aber auch Anreize und Förderungen, die auch durch die EU-Ebene unterstützt werden müssten, insbesondere im Hinblick auf den EU Circular Economy Act, der 2026 in Kraft treten soll.

Die zweite Session „Die Umsetzung der NKWS – Politische Perspektiven und Ansätze für eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft“ diente dem Austausch der Sichtweisen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages aus den Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Im Rahmen eines hybriden Panels diskutierten Michael Thews (SPD) und Dr. Jan-Niclas Gesenhues (Bündnis 90/Die Grünen und Parlamentarischer Staatssekretär im BMUV) zunächst die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft in Deutschland als möglichen Beitrag zur Lösung zentraler politischer Herausforderungen sowie die nächsten notwendigen Schritte. Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU) war mit einer Videobotschaft vertreten. Die Moderation des Gesprächs übernahm Dr. Martin Vogt, Bereichsleiter Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft und Werkstoffe beim VDI Technologiezentrum.
Die Abgeordneten tauschten ihre Perspektiven auf erforderliche Schwerpunktsetzungen für die 21. Legislaturperiode aus, was Unterschiede im jeweiligen Fokus der Parteien verdeutlichte. Sie beantworteten auch die Frage, mit welchen Rahmenbedingungen Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft am besten zur Mitwirkung an der Transformation befähigt werden können und wie sie diese Themen in ihrer politischen Arbeit aufgreifen wollen.
Dr. Anja Weisgerber hob in ihrer Botschaft hervor, dass bei der Umsetzung der NKWS zentrale Maßnahmen ausgewählt werden müssen, die praxistauglich sind und ohne großen Aufwand implementiert werden können. Dabei sollte das im Koalitionsvertrag genannte und zeitnah zu entwickelnde Eckpunktepapier alle Sektoren berücksichtigen, von Bau über Textil bis hin zur öffentlichen Beschaffung. Zudem sprach sie sich dafür aus, die geplante Plattform zur Umsetzung der NKWS sofort einzuberufen und die Eckpunkte gemeinsam mit allen gesellschaftlichen Akteuren zu erarbeiten. „Sie alle können sich heute schon Gedanken machen, welche Punkte in das Eckpunktepapier aufgenommen werden sollten“, forderte sie die Anwesenden auf.
Michael Thews wies auf die Notwendigkeit hin, das Verpackungsgesetz anzupassen. Investitionen könnten nur dann sinnvoll getätigt werden, wenn eine Rechtsverbindlichkeit bestehe. Eine Strategie allein werde niemanden zu Investitionen in die Kreislaufwirtschaft anregen. Er brachte auch die Bedeutung von Digitalisierung in der Kreislaufwirtschaft zur Sprache und erklärte, dass diese vor allem bei der Nachverfolgbarkeit von Stoffströmen und der Bekämpfung illegaler Machenschaften einen wichtigen Beitrag leisten könne.
Dr. Jan-Niclas Gesenhues verwies darauf, dass es immer noch billiger sei auf Kosten der Zukunft zu wirtschaften. Um die Ziele der Souveränität und des Umwelt- und Klimaschutzes zu erreichen, müsse Deutschland auf Kreislaufwirtschaft umsteigen und dürfe sich nicht weiterhin massiv von Primärressourcen abhängig machen wie bisher. „Technologien der Kreislaufwirtschaft sind auch Freiheits-Technologien“, sagte er. Gesenhues appellierte an die Politik, die nötigen Investitionen zu tätigen, um die Kreislaufwirtschaft voranzutreiben. „Ich erwarte, dass die Mittel des Klima- und Transformationsfonds auch für Investitionen in der Kreislaufwirtschaft eingesetzt werden“, fügte er hinzu.
Michael Thews verwies darauf, dass die verfügbaren Finanzmittel sinnvoll eingesetzt werden müssen, da der Ausbau von Digitalisierung und Infrastruktur in der Kreislaufwirtschaft teuer sei. „Das Geld, das wir ausgeben, muss sinnvoll ausgegeben werden“, sagte er. Zudem müsse dem Verhindern von hochwertigem Recycling entgegengetreten werden. Da Vermeidung oft nicht gewinnbringend sei, könnte ein Fond mit Finanzmitteln neue Ansätze für die Vermeidung von Abfällen finden. Solche Ansätze könnten durch öffentliche Beiträge unterstützt werden.
Dr. Jan-Niclas Gesenhues wies abschließend darauf hin, dass der Verzicht nicht der Schlüssel sei, sondern „der Schlüssel ist Kreislaufwirtschaft, um wegzukommen vom riesigen Primärressourceneinsatz“.

Im Fokus der dritten Session„Die Umsetzung der NKWS – Welchen Beitrag können die Ressorts der Bundesregierung in der Zusammenarbeit leisten?“ stand der ressortübergreifende Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern des BMUV, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Im Gespräch mit Dr. Ulrich Glotzbach, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter des Hauptstadtbüros von acatech, diskutierten die Abteilungsleitungen Dr. Susanne Lottermoser (BMUV), Dr. Beate Baron (BMWK) und Dirk Scheinemann (BMWSB) über ihre jeweiligen Schwerpunkte und Beiträge zur Umsetzung der NKWS.
Deutlich wurde dabei, dass eine missionsorientierte Herangehensweise und eine ressortübergreifende Zusammenarbeit in der Kreislaufwirtschaft bereits heute gelebte Praxis sind. Diese soll auch in der kommenden Legislatur konsequent weiterverfolgt und ausgebaut werden. Der Grundkonsens innerhalb der Bundesregierung zur NKWS sei laut Lottermoser ein wichtiges Fundament, auf dem mit gemeinsamer Abstimmung und der aktiven Bearbeitung von Zielkonflikten weiter aufgebaut werde: Die NKWS sei eine „Mission“. Auch die Zusammenarbeit zwischen den Ministerien funktioniere, ergänzte Baron, es gebe etablierte Prozesse und geteilte Federführungen, wie beispielsweise im Bereich Ökodesign. Gerade bei horizontalen Themen wie der Kreislaufwirtschaft seien Abstimmungen komplex, aber längst Teil der Regierungspraxis.
Bei der Frage nach Zielsetzungen der NKWS betonte Dr. Susanne Lottermoser die Bedeutung von langfristigen Entwicklungshorizonten. Zwar seien die formulierten Ziele der NKWS bewusst allgemein gehalten, böten aber dennoch eine wichtige Orientierung. Eine Strategie ohne Ziele sei nicht denkbar, so Lottermoser. Die Umsetzung erfolge stoffstromspezifisch über verschiedene Handlungsfelder hinweg. Kreislaufwirtschaft lasse sich jedoch nicht staatlich verordnen – der Bedarf müsse auch von der Wirtschaft selbst erkannt und mitgetragen werden. Nationale Vorgaben, etwa ein Ressourcenschutzgesetz, können ergänzende Impulse liefern, aber viele Entwicklungen würden vor allem auf EU-Ebene durch neue Standards bestimmt. Diese sollten nicht durch nationale Sonderwege ersetzt werden, sondern müssten im gemeinsamen europäischen Binnenmarkt greifen.
Dr. Beate Baron ergänzte, dass Kreislaufwirtschaft ein zentraler Hebel sei, um Deutschlands Innovationsfähigkeit und Rohstoffsicherheit strategisch zu stärken. Dabei stelle sich konkret die Frage, welche Rollen Staat und Wirtschaft jeweils einnehmen sollten. Besonders in der aktuellen Legislatur müsse die öffentliche Hand eine zentrale Rolle einnehmen – insbesondere im Bereich der Vergabe, die ressortübergreifend angegangen werden müsse. EU-Standards wie der Ökodesign-Regelungsrahmen seien dabei von hoher Relevanz, weil sie nicht nur Verlässlichkeit und Planbarkeit für Unternehmen schafften, sondern über den Binnenmarkt hinaus auch Wirkung in andere Weltregionen entfalten könnten. Für eine funktionierende Umsetzung brauche es jedoch eine konsequente 1:1-Übernahme – Sonderwünsche einzelner Akteure gefährdeten diese Einheitlichkeit.
Einigkeit herrschte darin, dass zirkuläres Wirtschaften bereits beim Design von Produkten beginne. Dr. Susanne Lottermoser betonte in diesem Zusammenhang die zentrale Rolle der Europäischen Kommission und der unter dem ESPR (Eco Design for Sustainable Products Regulation) vorgesehenen „delegated acts“, die zügig folgen müssten, damit neue Anforderungen an Produkte rechtzeitig greifen. Dirk Scheinemann unterstrich ergänzend die Rolle des Bauwesens: Ohne Klima- und Ressourcenschutz habe dieser Sektor keine Zukunft. Es sei unbestritten, dass gebaut werden müsse – entscheidend sei jedoch, wo und wie. Der Lebenszyklusansatz müsse zum Standard werden, und bereits im Entwurf, wo zudem die größten Potenziale für Kosteneinsparung liegen, müsse dieser Ansatz berücksichtigt werden. Hier müsse der Bund eine Vorbildfunktion einnehmen. Auch vereinfachte Genehmigungsprozesse seien ein wichtiges Anliegen, an dem aktuell gearbeitet werde. Im DIN-Kontext sei beispielsweise eine „Kostenprüfstelle“ in Planung, die die Folgekosten neuer Normen bewerten solle.
Mit Blick auf verbindliche Anforderungen in der öffentlichen Beschaffung forderte Dr. Susanne Lottermoser ein stärkeres rechtliches Fundament. Noch werde das Potenzial des Instruments in der Praxis nicht gehoben. Im Rahmen eines Vergaberechtstransformationspakets könnte es in einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift ermöglicht werden, dass Mehrkosten für klimafreundlichere Lösungen akzeptiert werden, wenn sie sich über den Lebenszyklus hinweg als wirtschaftlicher darstellen. Zur praktischen Umsetzung dieser Grundsätze wäre eine konkrete Handlungsanleitung vorstellbar.
Abschließend wurde die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit betont. Der europäische Binnenmarkt müsse zur Triebfeder einer harmonisierten Circular Economy werden. Nur mit einem starken Binnenmarkt könnten die Standards, die in Europa entwickelt würden, auch international Wirkung entfalten.

Zum Abschluss der Konferenz blickte Dr. Florian Kammerer (BMUV), Leiter des Referats Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie, Ressourceneffizienz angesichts der umwelt- und wirtschaftsseitigen Verankerung der NKWS im Koalitionsvertrag sowie der ressortübergreifenden Zusammenarbeit optimistisch auf die weitere Zusammenarbeit für die Transformation zur Kreislaufwirtschaft in Deutschland. Die Transformation kann aus seiner Sicht nur gemeinsam gelingen, wozu es auch Strukturen und Räume für die Zusammenarbeit und Weiterentwicklung bedarf. „Einen Marathon allein zu laufen ist, wie wir aus der Geschichte wissen, gefährlich, daher müssen wir gemeinsam laufen“, so Kammerer mit Verweis auf eine einzurichtende Plattform für Kreislaufwirtschaft. Abschließend dankte er allen Beteiligten für die gute Vorbereitung und die wertvollen Beiträge während der Veranstaltung. „Lassen Sie uns gemeinsam weiter am Thema arbeiten und Deutschland in Europa wettbewerbsfähiger und resilienter machen“, so Kammerers abschließende Worte.