Öffentliche Beschaffung
Die öffentliche Beschaffung umfasst sämtliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Bund, Ländern und Kommunen – von der Gebäudereinigung über die Beschaffung von Büroausstattung oder Fahrzeugen bis hin zu Bauaufträgen. Mit ihrer enormen Marktmacht ist eine zirkuläre öffentliche Beschaffung ein äußerst wichtiger Hebel, um Klima und Umwelt zu entlasten. Die bislang vorwiegend linear ausgerichtete Beschaffung von Produkten muss dafür neu gedacht werden. Bei Beschaffungen sollen die Materialkreisläufe und Energiebedarfe in den Lieferketten sowie die Lebenszykluskosten berücksichtigt werden. Alternative Formen der Bedarfsdeckung wie Sharing- Miet- oder Produkt-Service-Modelle oder die Beschaffung von gebrauchten und instandgesetzten (refurbished) Produkten sind zu prüfen und wenn möglich zu nutzen.
Eine zirkuläre öffentliche Beschaffung stärkt die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, die zur Deckung von Bedarfen weniger Energie und Ressourcen benötigen und Stoffkreisläufe schließen. Hierfür sind rechtliche Rahmenbedingungen, aber auch gemeinsame Standards, Strukturen und Strategien sowie Unterstützungsangebote und eine niedrigschwellige zentrale Beratung für Beschaffende und Bedarfsträger in den Behörden nötig. Mit der konsequenten Umsetzung der zirkulären Beschaffung erhöhen sich die Versorgungssicherheit und die Resilienz der Wirtschaft und es werden Innovationen gefördert, was letztlich nicht nur den öffentlichen Auftraggebern zugutekommt.
Weitere Informationen zu diesem Handlungsfeld finden Sie im Kapitel „Öffentliche Beschaffung“ in der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie sowie in der Dokumentation der Fachkonferenz „Beschaffung zirkulär gestalten“. Informationen zur „AG zirkuläre Beschaffung“ welche Teil des Stakeholderdialogs zur NKWS ist, finden Sie unter folgendem Link.

Quelle: Auftragsvolumen gemäß Verabestatistik 2024, Aufträge und Konzessionen auf Bundes- Länder- und kommunaler Ebene, Link: www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentliche-Finanzen/Vergabestatistik/_inhalt.html

